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   VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18   

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VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18 (https://dejure.org/2018,25045)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10.08.2018 - 9 A 711/18 (https://dejure.org/2018,25045)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 10. August 2018 - 9 A 711/18 (https://dejure.org/2018,25045)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Dieser erstrebt die Erstattung bzw. Freistellung von Rechtsanwaltskosten, wozu er auch befugt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1992 - 6 P 11.90 - juris, Rn. 21 ff.) Dafür, dass der Verfahrensbevollmächtigte das Begehren auf ein eigenes oder abgetretenes Recht stützen würde, ist demnach nichts erkennbar.

    Ein Feststellungsbegehren ist gerade auch in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ausreichend, weil davon auszugehen ist, dass sich die Beteiligte als Träger öffentlicher Verwaltung auch an eine solche gerichtliche Entscheidung halten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2016 a.a.O. Rn. 11; Beschluss vom 9. März 1992 a.a.O., Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2015 - OVG 60 PV 1.14 - juris, Rn. 12, 24).

    Dies ist erst nach Abschluss der jeweiligen Verfahrensstufe unter Berücksichtigung des Ergebnisses im vorangegangen Verfahrensabschnitt möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1992 a.a.O. Rn. 31; Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 6 P 10.94 - juris, Rn. 25; Dembowski a.a.O., Rn. 45 zu § 37).

  • BVerwG, 20.04.2016 - 5 P 3.15

    Dienststelle; Lehrerrat; Gymnasium; Schule; Brandenburg; Schulleiter;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Beteiligte im Verfahren um die Erstattung von Kosten des Personalrats nach § 37 Abs. 1 NPersVG ist die Dienststelle, weil diese nach der Vorschrift zahlungspflichtig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2016 - 5 P 3.15 - juris, Rn. 17).

    Ein Feststellungsbegehren ist gerade auch in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ausreichend, weil davon auszugehen ist, dass sich die Beteiligte als Träger öffentlicher Verwaltung auch an eine solche gerichtliche Entscheidung halten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2016 a.a.O. Rn. 11; Beschluss vom 9. März 1992 a.a.O., Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2015 - OVG 60 PV 1.14 - juris, Rn. 12, 24).

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist daher auch der Zeitpunkt der entsprechenden Beschlussfassung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2016 - 5 P 3.15 - juris, Rn. 15 zu Fortbildungskosten).

  • BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Es bedarf keiner gerichtlichen Beurteilung, ob dieser im Hinblick auf Ladung (§ 29 Abs. 2 NPersVG), Beschlussfähigkeit und Erfordernis einer Mehrheitsentscheidung (§ 31 Abs. 1 und 2 NPersVG) sowie seiner Protokollierung (§ 34 NPersVG) zur Nichtigkeit führende schwerwiegende und offenkundige Fehler enthält (zum Maßstab vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 - juris, Rn. 18).

    Die abstrakt zu klärenden Rechtsfragen müssen sich an dem konkreten Vorgang ausrichten, durch ihn ausgelöst und auch begrenzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 - juris, Rn. 10).

  • BVerwG, 20.02.2014 - 6 PB 39.13

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten des

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Hierzu können insbesondere auch die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts gehören (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 6 PB 39/13 - juris, Rn. 3).

    Für diesen Fall ist geklärt, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig für erforderlich gehalten werden darf und die Erstattung bzw. Freistellung nur dann nicht verlangt werden kann, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos oder mutwillig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2014 a.a.O. Rn. 3; Dembowski a.a.O., Rn. 46 zu § 37).

  • BVerwG, 24.02.2003 - 6 P 12.02

    Abbau von Mehrarbeit; Auffangtatbestand; Dienstdauer; Mitbestimmung in sozialen

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Etwas anders gilt aber dann, wenn die Dienststelle Maßnahmen, die sich unmittelbar auf die Dienstdauer auswirken, trifft, ohne dass die Überstunden noch in einem weiteren Schritt angeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2003 - 6 P 12.02 - juris, Rn. 21 zu § 74 Abs. 1 Nr. 9 HePersVG).
  • BVerwG, 24.02.2016 - 5 P 2.15

    Abwägungsentscheidung; Angemessenheit der Kostenverursachung; Aufgabenerfüllung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Die Kammer hat daher das Rubrum von Amts wegen berichtigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 5 P 2.15 - juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 19.12.1996 - 6 P 10.94

    Personalvertretungsrecht, Sachaufwand des Personalrats, Freistellung von

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Dies ist erst nach Abschluss der jeweiligen Verfahrensstufe unter Berücksichtigung des Ergebnisses im vorangegangen Verfahrensabschnitt möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1992 a.a.O. Rn. 31; Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 6 P 10.94 - juris, Rn. 25; Dembowski a.a.O., Rn. 45 zu § 37).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 P 20.85

    Personalrat - Zustimmungsverweigerung - Einstellung - Nichtigkeit eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Da für die Berufsfeuerwehr aber ein eigenständiger Personalrat gewählt und dessen Wahl nicht angefochten worden oder nichtig ist, darf aus Gründen der Rechtssicherheit seine Wahl nicht in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1987 - 6 P 20.85 - juris, Rn. 23 ff.; Dembowski u.a., NPersVG, Rn. 44 zu § 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 744/02

    Personalrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Die Bezifferung des Antrages ist nicht notwendig, weil sich die Beteiligten hier gerade darüber streiten, ob der Erstattungs- bzw. Freistellungsanspruch dem Grunde nach besteht (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 19. November 2002 - PL 15 S 744/02 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2014 - 18 LP 1/12

    Berechnung der Gebühr eines Rechtsanwalts für die Beratung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 10.08.2018 - 9 A 711/18
    Dabei verlangen die Bindung an das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass der Personalrat vor der kostenverursachenden Beauftragung eines Rechtsanwaltes alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die aufgeworfene Frage aus eigener Kraft erforderlichenfalls im Kontakt mit der Dienststelle zu klären (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2014 - 18 LP 1/12 - juris, Rn. 27; Beschluss vom 30. November 1973 - P OVG L 11/73 - OVGE 30, 359; Dembowski u.a, a.a.O., Rn. 54 zu § 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 60 PV 1.14

    Umfang des Anspruchs des Personalrats auf Freistellung von Kosten eines in

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